Kassengesetz - FAQ vom Bund

Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016, das sogenannte "Kassengesetz“, hat die Kassenführung neu geregelt.

Hiernach müssen elektronische Aufzeichnungssysteme ab dem 1. Januar 2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. So sollen Manipulationen an den digitalen Daten verhindert werden. Ebenso wurde u.a. die Pflicht zur Ausgabe von Belegen zum 1. Januar 2020 eingeführt. Trotzdem gibt es noch viele Fragen. Der Bund gibt Antworten.


Um endlich Klarheit in das gesamte Thema "Kasse“ hineinzubringen, hat das Bundesfinanzministerium vor einigen Tagen einen Fragen- und Antwortenkatalog veröffentlicht.


Warum gibt es eine Belegausgabepflicht ab dem 1. Januar 2020? Reicht es nicht, dass der Handel in der Kasse boniert wurde? Welche Systeme müssen geschützt werden? Dürfen Kassen mit und ohne TSE in einer Filiale parallel betrieben werden? Was passiert, wenn eine TSE oder eine Kasse ausfällt?


Das Bundesfinanzminsterium beantwortet Fragen zu den Vorgaben der DSFinV-K (Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme) oder des AEAO (Anwendungserlass zur Abgabenordnung) zu §146a AO. Fragen zur Implementierung einer TSE (Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung) oder zur DFKA-Taxonomie (Datenstandard des Deutschen Fachverbands für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik im bargeld- und bargeldlosen Zahlungsverkehr e.V. - DFKA) werden von der Finanzverwaltung nicht im Rahmen dieser FAQ beantwortet.