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Corona: Verlängerung Stabilisierungshilfe für Gastgewerbe

Das vom Land Baden-Württemberg aufgelegte Soforthilfeprogramm für die Gastronomie und Hotellerie wurde verlängert und erweitert.

Das durch die Corona-Pandemie besonders belastete Hotel- und Gaststättengewerbe erhält bereits seit Juli im Anschluss an die Soforthilfe des Landes und des Bundes eine Hilfe zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen für weitere drei Monate.

 

Update

Die Stabilisierungshilfe für das Hotel- und Gaststättengewerbe steht ab dem 26. Oktober auch Betrieben zur Verfügung, die bereits 30 Prozent ihres Gesamtumsatzes im Bereich der Beherbergung oder Gastronomie erzielen. Davon sollen insbesondere Bäckereien mit Cafés oder Metzgereien mit Catering-Services profitieren, die erheblich von der Pandemie betroffen sind. Die neuen Antragsformulare stehen unter wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/stabilisierungshilfe-corona-fuer-das-hotel-und-gaststaettengewerbe/ zur Verfügung. Bis einschließlich dem 25. Oktober 2020 darf auch noch die Vorversion des Formulares eingereicht werden. Ab dem 26. Oktober wird nur noch das Formular mit dem Stand 15. Oktober 2020 angenommen.

Die wichtigsten Details

Die Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe erhalten gewerbliche Unternehmen, Soloselbständige und Sozialunternehmen aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe, die unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in Liquiditätsengpässe geraten sind. Der Liquiditätsengpass wird auf Basis des betrieblichen Sach-, Personal- und Finanzaufwands des Antragsstellers berechnet. Antragsteller müssen wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt, als Freiberufler oder Soloselbständige zusätzlich im Haupterwerb tätig sein.

Betriebe, die mindestens 50 Prozent ihres Umsatzes im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes erzielen, erhalten wie bislang für einen Zeitraum von drei Monaten eine einmalige Liquiditätshilfe in Höhe von bis zu 3.000 Euro zuzüglich 2.000 Euro für jeden Beschäftigten (Vollzeitäquivalente).

Für Betriebe, die zwischen mindestens 30 Prozent und 50 Prozent ihres Umsatzes im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes erwirtschaften, wird eine neue Förderstufe eingeführt. Sie erhalten für einen Zeitraum von drei Monaten eine einmalige Liquiditätshilfe in Höhe von bis zu 2.000 Euro zuzüglich 1.000 Euro für jeden Beschäftigten (Vollzeitäquivalente).

Bisher endete die Antragsfrist am 30. September 2020. Bei der Berechnung des dreimonatigen Förderzeitraums konnte maximal der November herangezogen werden. Mit der Verlängerung der Antragsfrist kann bei der Berechnung des dreimonatigen Förderzeitraums nun auch der Dezember herangezogen werden. Diese Anträge können ab dem 1. Oktober gestellt werden. Zudem konnten nur Betriebe die Hilfe beantragen, die mindestens 50 Prozent ihres Umsatzes im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes erzielen.

So funktioniert die Antragstellung

Für die Beantragung müssen Antragsteller das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular gemeinsam mit einer Liquiditätsplanung unter https://www.bw-stabilisierungshilfe-hoga.de/Soforthilfe/einreichen hochladen. Die Liquiditätsplanung muss beispielsweise von uns als Steuerberater, einer Rechtsanwältin, einem Wirtschaftsprüfer oder einer vereidigten Buchprüferin geprüft und bescheinigt werden. Das Antragsformular und das Bescheinigungsformular finden sich auf der Website des Wirtschaftsministeriums.

Der Branchenverband DEHOGA sowie die Industrie- und Handelskammern im Land bieten auch für Nichtmitglieder Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung. Die Industrie- und Handelskammern nehmen außerdem die Anträge an und prüfen sie vor. Die Bewilligung und Auszahlung erfolgen durch die L-Bank. 

Wenn Sie Unterstützung benötigen oder Interesse haben an einer Beratung zur Corona Stabilisierungshilfe, dann kommen Sie bitte auf uns zu. Wir beraten Sie gerne und stellen für Sie den Antrag.