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Neue Minijob- und Midijob-Regelungen ab dem 1. Oktober 2022
Ab dem 1. Oktober 2022 steigt die Verdienstgrenze beim Minijob von 450,00 EUR auf 520,00 EUR und beim Midijob von 1.300,00 auf 1.600,00 EUR im Monat.
Sonderregel zu Kurzarbeitergeld wird verlängert
Das Bundeskabinett hat am 22. Juni 2022 die Kurzarbeitergeldzugangsverordnung (KugZuV) beschlossen.
Mindestlohn ab 1. Juli 2022
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Juli 2022 auf 10,45 EUR und nochmals zum 1. Oktober 2022 auf 12,00 EUR brutto je Stunde.
Mindestlohn ab April 2022